Nach den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Studienseminaren besteht in der Regel eine Verpflichtung des Beurteilers, vor der Abfassung der Beurteilung ein Gespräch mit dem zu Beurteilenden zu führen. Ein solches Beurteilungsgespräch liegt nicht vor, wenn ein Lehrer auf Probe ein Gespräch mit dem Beurteiler aber auch Mitgliedern der Bezirksregierung führt, in dem es um Konflikte des Lehrers mit der Schulaufsicht beziehungsweise dem Schulträger geht. Auch wenn derartige Themen Bestandteil der Beurteilung des Lehrers sind, ist ein solches auf die Konflikte ausgerichtetes Gespräch kein Beurteilungsgespräch.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2009, 6 A 1236/07